
Mehrere Hausärztinnen und Hausärzte warnen, dass die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung (Telefon-AU) und die gleichzeitige Pflicht zur AU-Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag die Arztpraxen erheblich belasten würden.
Während Infektwellen können derzeit je nach Praxis 50 bis 80 Prozent der Erkältungs- und Grippepatienten telefonisch betreut werden. Ohne diese Möglichkeit müssten deutlich mehr Erkrankte persönlich in die Praxis kommen. Das würde die ohnehin stark ausgelasteten Praxen zusätzlich belasten, Wartezeiten verlängern und das Infektionsrisiko für andere Patienten sowie das Praxisteam erhöhen.
Die befragten Ärzte bezweifeln außerdem, dass die Maßnahmen die Zahl der Krankheitstage senken würden. Statt häufiger kurzer Krankschreibungen könnten Praxen aus organisatorischen Gründen eher längere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, weil kurzfristige Wiedervorstellungen kaum realisierbar sind.
Als theoretische Alternative steht zwar die Krankschreibung per Videosprechstunde zur Verfügung, sie wird von den Ärzten jedoch als aufwendiger und weniger effizient als die Telefon-AU bewertet. Einzelne Praxen denken sogar darüber nach, während der Infektsaison wieder provisorische Außenstellen oder “Drive-in”-Lösungen einzurichten, um den Patientenstrom zu bewältigen.
Aktuelle Regelung der Telefon-AU:
- Nur für bereits bekannte Patienten.
- Nur bei leichten Erkrankungen ohne notwendige körperliche Untersuchung.
- Erstbescheinigung telefonisch für maximal fünf Kalendertage.
- Folgebescheinigungen grundsätzlich nur nach persönlicher Untersuchung, mit wenigen Ausnahmen.
Fazit: Die befragten Hausärzte sehen die geplanten Änderungen überwiegend kritisch. Sie erwarten mehr Bürokratie, höhere Infektionsgefahren, längere Wartezeiten und eine zusätzliche Belastung der ambulanten Versorgung, ohne einen erkennbaren Nutzen für die Senkung des Krankenstands.

Der Artikel erschien zuerst auf aerztezeitung.de
