
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ein Konzept für die elektronische Überweisung vorgestellt. Sie soll den Informationsaustausch zwischen Praxen verbessern und Patientinnen und Patienten gezielter in die passende Versorgungsebene führen. Entscheidend ist aus Sicht der KBV, dass die Erstellung und der Abruf ohne zusätzlichen Aufwand in den Praxisablauf integriert werden.
Vorgesehen ist ein zentraler Fachdienst innerhalb der Telematikinfrastruktur, ähnlich dem Verfahren beim E-Rezept. Die überweisende Praxis würde dort die eÜberweisung zusammen mit notwendigen Begleitunterlagen wie Vorbefunden oder Laborwerten ablegen. Automatisch würde ein Terminvermittlungscode erzeugt. Die weiterbehandelnde Praxis könnte die Unterlagen mithilfe dieses Codes oder der elektronischen Gesundheitskarte abrufen.
Die Begleitdokumente sollen nicht ausschließlich in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Nicht alle Versicherten verfügen über eine ePA, außerdem können Zugriffsrechte eingeschränkt oder Inhalte ausgeblendet werden. Der zentrale Fachdienst soll deshalb sicherstellen, dass die für die Überweisung benötigten Informationen zuverlässig verfügbar sind. Die direkte Terminvereinbarung mit der Fachpraxis soll der normale Zugangsweg bleiben; die freie Arztwahl wird nach dem KBV-Konzept nicht eingeschränkt.
Bei dringenden oder akuten Fällen soll weiterhin die Terminservicestelle unter 116 117 vermitteln. Dafür sollen Fachrichtung, Behandlungsauftrag und Dringlichkeit aus der eÜberweisung zugänglich sein. Die schrittweise Einführung ist im geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen vorgesehen. Nach Einschätzung der gematik könnte sie 2028 beginnen; mit einer breiteren Nutzung wird ab 2029 gerechnet.

Der Artikel erschien zuerst auf aerztezeitung.de
