
Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert eine schnellere Einführung des elektronischen Betäubungsmittelrezepts (eBtM-Rezept). Hintergrund ist die geplante Neufassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV), die erstmals auch die elektronische Verordnung von Betäubungsmitteln ermöglichen soll.
Die BÄK begrüßt diesen Schritt, kritisiert jedoch, dass die gesetzlich vorgesehene Einführung bereits bis Mitte 2025 erfolgen sollte und sich erheblich verzögert hat.
Aus Sicht der Ärzteschaft ist das eBtM-Rezept wichtig, weil ohne digitale Erfassung von Betäubungsmittelverordnungen der Medikationsprozess in der elektronischen Patientenakte (ePA) unvollständig bleibt. Dadurch können Mehrfachverordnungen oder gefährliche Wechselwirkungen unentdeckt bleiben, was die Patientensicherheit gefährdet.
Die Bundesärztekammer fordert daher, die geplanten Umsetzungsfristen und die technische Roadmap der Gematik zu überprüfen und die Einführung des eBtM-Rezepts möglichst zu beschleunigen.

Der Artikel erschien zuerst auf aerzteblatt.de
