Elektronische Betäubungsmittelrezepte: Ärzteschaft kritisiert erneute Verschiebung (aerzteblatt.de)

Die Einführung des elektronischen Betäubungsmittelrezepts (E-BtM-Rezept) ist erneut verschoben – diesmal nicht wegen technischer Probleme, sondern aufgrund fehlender Haushaltsmittel beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisieren diese Entscheidung in einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium scharf. Sie bemängeln, dass die technischen Vorbereitungen nahezu abgeschlossen seien, die Umsetzung jedoch an fehlender Finanzierung scheitere. Einen neuen verbindlichen Zeitplan gebe es bislang nicht.

Die Verschiebung hat nach Ansicht der Ärzteschaft erhebliche Folgen für die Digitalisierung der Versorgung. So können Betäubungsmittelverordnungen vorerst nicht in den elektronischen Medikationsplan (eMP) und die elektronische Medikationsliste (eML) der elektronischen Patientenakte (ePA) integriert werden. Dadurch bleiben wichtige Informationen über BtM-Verordnungen, mögliche Doppelverordnungen und gefährliche Arzneimittelwechselwirkungen im digitalen Medikationsmanagement unsichtbar.

Aus medizinischer Sicht sei dies problematisch, da gerade bei Betäubungsmitteln eine vollständige Übersicht über alle Verordnungen entscheidend sei, um Überdosierungen und gefährliche Wechselwirkungen zu vermeiden.

Zudem befürchten BÄK und KBV, dass die erneute Verzögerung das Vertrauen der Ärzteschaft in die Digitalisierung weiter schwächt. Praxen müssten weiterhin veraltete Technik wie Nadeldrucker für BtM-Rezepte bereithalten, obwohl andere Verordnungen bereits digital erfolgen. Auch BÄK-Präsident Klaus Reinhardt fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, die Entscheidung zu überdenken und eine fristgerechte Einführung doch noch zu ermöglichen.

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Der Artikel erschien zuerst auf aerzteblatt.de

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