Überweisungen gelten auch im Folgequartal (aerztezeitung.de)

Überweisungsformular

Die wichtigste Antwort vorweg
Eine ärztliche Überweisung verliert nicht automatisch mit dem Ende des Quartals ihre Gültigkeit. Beginnt die fachärztliche Behandlung erst im unmittelbar folgenden Quartal, kann der vorhandene Überweisungsschein weiterhin verwendet werden. Eine neue Überweisung nur wegen des Quartalswechsels ist nicht erforderlich. Zum Behandlungstermin muss jedoch die aktuelle Anspruchsberechtigung, in der Regel durch die elektronische Gesundheitskarte, nachgewiesen werden.

Ein Beispiel aus dem Praxisalltag
Wird eine Überweisung im Februar ausgestellt und findet der erste Termin in der Facharztpraxis erst im Mai statt, bleibt der Schein gültig. Beginnt die Behandlung dagegen erst im Juli und damit nicht im Folgequartal, ist nach der Praxisinformation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine neue Überweisung erforderlich.

Auch laufende Behandlungen dürfen mehrere Quartale dauern
Hat die Facharztpraxis die Behandlung bereits begonnen, muss nicht zu jedem neuen Quartal ein weiterer Schein ausgestellt werden. Die Überweisung gilt über das Folgequartal hinaus für die gesamte Behandlungsdauer, solange die Untersuchung oder Therapie noch von dem ursprünglichen Behandlungsauftrag gedeckt ist. Bei einem neuen Anliegen oder einem veränderten Auftrag kann dagegen eine neue Überweisung notwendig werden.

Warum das für Menschen mit CRPS hilfreich sein kann
Gerade bei CRPS können Termine in spezialisierten Facharztpraxen mit längeren Wartezeiten verbunden sein. Wer erst im nächsten Quartal einen Termin erhält, muss deshalb nicht allein wegen des Datums erneut zur überweisenden Praxis gehen. Auch bei einer länger dauernden fachärztlichen Abklärung oder Mitbehandlung kann der ursprüngliche Schein weiter ausreichen. Das spart Wege und vermeidet unnötige Bürokratie.

Überweisungen innerhalb derselben Fachgruppe
Eine Überweisung an eine Ärztin oder einen Arzt derselben Fachgruppe ist nicht generell ausgeschlossen, aber nur in besonderen Situationen vorgesehen. Das kann etwa der Fall sein, wenn die bisherige Praxis eine bestimmte Untersuchungs- oder Behandlungsmethode nicht anbietet und deshalb an eine entsprechend spezialisierte Kollegin oder einen spezialisierten Kollegen weiterleitet.

Was Betroffene beachten sollten
Nehmen Sie den vorhandenen Überweisungsschein und Ihre elektronische Gesundheitskarte zum Termin mit. Verlangt eine Praxis allein wegen des neuen Quartals einen neuen Schein, können Sie auf die Praxisinformation der KBV hinweisen. Liegt zwischen Ausstellung und dem ersten Termin mehr als ein Folgequartal, geht es um einen neuen Behandlungsauftrag oder gelten besondere Vorgaben einer Fachgruppe oder eines Versorgungsvertrags, sollte die Situation vorab mit der überweisenden und der weiterbehandelnden Praxis geklärt werden.

Unser Fazit
Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig. Für einen Behandlungsbeginn im Folgequartal und für eine bereits laufende, vom Auftrag gedeckte Behandlung ist normalerweise kein neuer Schein nötig. Wer diese Regel kennt, kann unnötige Wege und zusätzlichen Aufwand vermeiden.

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Praxisinfo der KBV
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Der Artikel erschien zuerst auf aerztezeitung.de

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