
Nach einer sogenannten Aussteuerung endet das Krankengeld nach insgesamt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung. Viele Betroffene fragen sich anschließend, wann sie erneut Anspruch auf Krankengeld haben.
Entscheidend ist die sogenannte Blockfrist von drei Jahren. Sie beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer bestimmten Erkrankung. Weitere Diagnosen während derselben Krankschreibung verlängern diese Frist nicht.
Für einen neuen Krankengeldanspruch gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Neue Erkrankung: Tritt eine andere Krankheit auf, kann sofort ein neuer Krankengeldanspruch entstehen.
- Gleiche Erkrankung: Hier gelten strengere Voraussetzungen.
Bei derselben Erkrankung müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Die ursprüngliche dreijährige Blockfrist muss abgelaufen sein.
- Es müssen mindestens sechs Monate vergangen sein, in denen keine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit bestand.
Während dieser sechs Monate muss außerdem entweder:
- eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestanden haben oder
- eine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt vorgelegen haben, beispielsweise durch eine Arbeitslosmeldung.
Die sechs Monate müssen dabei nicht am Stück gearbeitet werden. Auch mehrere kürzere Beschäftigungszeiten können zusammengerechnet werden, solange keine erneute Krankschreibung wegen derselben Erkrankung erfolgt.
Berücksichtigt werden grundsätzlich:
- Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigungen,
- versicherungspflichtige Minijobs,
- Zeiten der Arbeitsvermittlung durch die Agentur für Arbeit.
Reha-Maßnahmen mit Übergangsgeld verlängern die Frist dagegen nicht. Selbstständige und freiwillig Versicherte benötigen einen Krankengeldtarif, damit ein neuer Anspruch entstehen kann.
Seit 2025 beträgt das maximale Krankengeld 128,63 Euro pro Tag. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sorgt zudem für eine lückenlose Dokumentation der Krankheitszeiten.
Fazit: Wer nach einer Aussteuerung wegen derselben Erkrankung erneut Krankengeld erhalten möchte, muss in der Regel mindestens sechs Monate ohne entsprechende Krankschreibung verbringen und in dieser Zeit versicherungspflichtig beschäftigt sein oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Erst danach kann mit einer neuen Blockfrist wieder ein Anspruch auf Krankengeld entstehen.

Der Artikel erschien zuerst auf gegen-hartz.de
