Menschenwürde ist unteilbar: Warum die AfD für Menschen mit Behinderungen eine Gefahr darstellt (bmab.de)

Gruppe von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen

Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „amputee“ macht auf eine Analyse aufmerksam, deren Befund alarmierend ist: Nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist die Abwertung von Menschen mit Behinderungen fest im Gedankengut der AfD verankert.

Die im Mai 2026 veröffentlichte Untersuchung trägt den Titel „Die AfD – eine Gefahr für Menschen mit Behinderungen“. Ihr Autor, der Jurist und Rechtsextremismus-Experte Hendrik Cremer, untersucht Äußerungen führender AfD-Politiker sowie parlamentarische Initiativen der Partei. Im Mittelpunkt steht eine grundlegende Frage: Welches Menschenbild vertritt die AfD gegenüber Menschen mit Behinderungen?

Abwertung ist kein Einzelfall

Die Analyse führt mehrere Beispiele aus den vergangenen Jahren an. Dazu gehören eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2018, Äußerungen von Björn Höcke über Inklusion und sogenannte „Belastungsfaktoren“ sowie die Herabwürdigung von Nachrichten in Leichter Sprache durch Maximilian Krah.

Nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Menschenrechte handelt es sich dabei nicht lediglich um einzelne Entgleisungen. Die Aussagen zeigten vielmehr ein wiederkehrendes Muster: Menschen würden nach ihrer Gesundheit, ihrer Leistungsfähigkeit und ihrem vermeintlichen Nutzen für die Gesellschaft bewertet.

Ein solches Denken steht im direkten Gegensatz zu unserem Grundgesetz. Artikel 1 garantiert jedem Menschen die gleiche und unantastbare Würde. Artikel 3 stellt zusätzlich klar: Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Diese Rechte gelten ohne Vorbehalt – unabhängig von Leistungsfähigkeit, Unterstützungsbedarf oder Gesundheitszustand.

Inklusion ist ein Menschenrecht

Inklusion wird in politischen Debatten gelegentlich wie eine freiwillige Sozialleistung behandelt, die man je nach finanzieller oder gesellschaftlicher Lage einschränken könne. Doch Inklusion ist kein freundliches Entgegenkommen. Sie ist ein Menschenrecht.

Die seit 2009 in Deutschland geltende UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den Staat, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem barrierefreie Bildung, politische Mitbestimmung, ein selbstbestimmtes Leben und der gleichberechtigte Zugang zum gesellschaftlichen Leben.

Wer Inklusion grundsätzlich infrage stellt, stellt deshalb mehr infrage als einzelne politische Maßnahmen. Es geht um die Anerkennung von Menschen mit Behinderungen als selbstverständlichen und gleichberechtigten Teil unserer Gesellschaft.

Warum einzelne soziale Forderungen nicht ausreichen

Die AfD bringt gleichzeitig parlamentarische Initiativen ein, die auf den ersten Blick den Interessen von Menschen mit Behinderungen dienen könnten. Die Analyse betrachtet beispielsweise Forderungen nach einer Erhöhung bestimmter finanzieller Leistungen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hält solche Vorstöße angesichts der grundsätzlichen Ausrichtung der Partei jedoch nicht für glaubwürdig. Einzelne sozialpolitische Forderungen könnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass maßgebliche Vertreter der AfD Menschen mit Behinderungen abwerteten und eine inklusive Gesellschaft bekämpften.

Entscheidend ist daher nicht nur, ob eine Partei an einer Stelle eine höhere Leistung fordert. Entscheidend ist ihr gesamtes Menschenbild: Erkennt sie die gleiche Würde aller Menschen bedingungslos an? Verteidigt sie Selbstbestimmung und Teilhabe? Widerspricht sie Ausgrenzung – auch dann, wenn dies politisch unbequem ist?

Die Geschichte verpflichtet uns

Menschen mit Behinderungen wurden während des Nationalsozialismus entrechtet, zwangssterilisiert und ermordet. Mehrere Hunderttausend Menschen fielen der nationalsozialistischen „Euthanasie“ und weiteren Verbrechen zum Opfer.

Diese Geschichte verlangt besondere Wachsamkeit, wenn erneut von einem angeblich gesunden „Volkskörper“ gesprochen wird, Menschen als Belastung dargestellt oder nach ihrem Nutzen für die Gemeinschaft bewertet werden. Das bedeutet nicht, historische Verbrechen vorschnell gleichzusetzen. Es bedeutet, menschenfeindliche Denkmuster frühzeitig zu erkennen und ihnen entschieden entgegenzutreten.

Nicht über uns ohne uns

Die Debatte über Rechtsextremismus darf die Perspektive von Menschen mit Behinderungen nicht länger übersehen. Ihre Rechte sind kein politisches Randthema. Sie sind ein Maßstab dafür, wie ernst eine Gesellschaft Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nimmt.

Behindertenverbände, Selbsthilfeorganisationen und Betroffene müssen in dieser Diskussion gehört und beteiligt werden. Zugleich braucht es eine klare Haltung aller demokratischen Kräfte: Die Würde eines Menschen hängt weder von seiner Gesundheit noch von seiner Leistungsfähigkeit ab. Sie ist unteilbar.

Die Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist deshalb eine wichtige Lektüre – nicht nur für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen, sondern für alle, die unsere demokratische und inklusive Gesellschaft schützen wollen.

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Der Artikel erschien zuerst in der Zeitschrift „Amputee

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Die vollständige Analyse von Hendrik Cremer kann beim Deutschen Institut für Menschenrechte kostenlos heruntergeladen werden

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