EM-Rentner mit 3-Stunden-Recht verlieren möglicherweise volle Rente (gegen-hartz.de)

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Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 drei Empfehlungen zur Reform der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) vorgestellt. Noch handelt es sich nicht um geltendes Recht, dennoch könnten die Vorschläge künftig erhebliche Auswirkungen auf viele Betroffene haben.

Die drei wichtigsten Empfehlungen:

  • Längere Arbeitserprobung: Der bisherige Erprobungszeitraum soll von 6 auf 12 Monate verlängert werden. Dadurch hätten EM-Rentner mehr Zeit, eine Rückkehr ins Berufsleben auszuprobieren. Die geltenden Hinzuverdienstgrenzen bleiben jedoch bestehen. Wer regelmäßig mehr als drei Stunden täglich arbeitet oder zu viel verdient, muss weiterhin mit einer Überprüfung oder Kürzung der Rente rechnen.
  • Erleichterter Rentenzugang für ältere Berufstätige: Menschen in rentennahen Jahrgängen sollen künftig leichter eine Rente erhalten, wenn sie ihren langjährigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben können. Eine Umschulung soll dann nicht mehr zwingend verlangt werden. Wer genau zu dieser Gruppe gehört, ist bislang jedoch noch offen.
  • Neudefinition der Erwerbsminderung: Besonders kritisch ist der Vorschlag, die sogenannte 3-Stunden-Grenze neu zu bewerten. Heute erhalten viele Menschen mit einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich eine volle EM-Rente als sogenannte Arbeitsmarktrente, wenn für sie kein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz verfügbar ist. Künftig könnten die tatsächlichen Vermittlungschancen stärker geprüft werden. Dadurch besteht das Risiko, dass manche Betroffene statt der vollen nur noch eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten.

Was Betroffene jetzt beachten sollten

  • Noch gilt das bisherige Recht. Die Vorschläge müssen erst vom Bundestag beschlossen werden.
  • Wer eine Arbeitserprobung plant, sollte die Deutsche Rentenversicherung vorher informieren und sich zu den Hinzuverdienstgrenzen beraten lassen.
  • Bezieher einer Arbeitsmarktrente sollten die weitere Gesetzgebung aufmerksam verfolgen, da sie von einer Neuregelung besonders betroffen sein könnten.
  • Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, sollte einen Rentenantrag nicht aufschieben, da die geplanten Erleichterungen derzeit noch nicht gelten.

Fazit:

Die Reformvorschläge enthalten sowohl Chancen als auch Risiken. Während längere Arbeitserprobungen und ein erleichterter Rentenzugang älteren Beschäftigten helfen könnten, könnte eine Neudefinition der 3-Stunden-Regel insbesondere für Empfänger einer Arbeitsmarktrente zu Einschränkungen bis hin zum Verlust der vollen Erwerbsminderungsrente führen. Bis zu einer gesetzlichen Umsetzung bleibt jedoch alles beim bisherigen Recht.

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Der Artikel erschien zuerst auf gegen-hartz.de

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