Schwerbehindertenausweis: Wer ihn bekommt und wie er den Alltag erleichtert (apotheken-umschau.de)

Schwerbehindertenausweis GDB 50

Schwerbehindertenausweis – Das Wichtigste auf einen Blick

Der Schwerbehindertenausweis ist der amtliche Nachweis einer Schwerbehinderung in Deutschland. Er wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt und ermöglicht – abhängig vom GdB und den eingetragenen Merkzeichen – verschiedene Nachteilsausgleiche im Alltag.  

Wer hat Anspruch?

  • Menschen mit einer körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigung, die länger als sechs Monate besteht und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränkt.
  • Voraussetzung für den Ausweis ist ein festgestellter GdB von mindestens 50.  

Wichtige Merkzeichen

Je nach Einschränkung können folgende Merkzeichen vergeben werden:

MerkzeichenBedeutung
GErhebliche Gehbehinderung
aGAußergewöhnliche Gehbehinderung
BAnspruch auf Mitnahme einer Begleitperson
BlBlindheit
HHilflosigkeit
GlGehörlosigkeit
RFErmäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Beantragung

  1. Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) beim zuständigen Versorgungsamt.
  2. Einreichung aller relevanten medizinischen Unterlagen.
  3. Nach Feststellung eines GdB von mindestens 50 wird der Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
  4. Wird ein zu niedriger GdB festgestellt, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.  

Wie wird der GdB bestimmt?

  • Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern wie stark die Erkrankung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt.
  • Mehrere Erkrankungen werden nicht einfach addiert. Stattdessen bewertet das Versorgungsamt die Gesamtbeeinträchtigung. 

Mögliche Nachteilsausgleiche

Je nach GdB und Merkzeichen können unter anderem folgende Vorteile bestehen:

  • besonderer Kündigungsschutz
  • bis zu fünf Tage Zusatzurlaub pro Jahr
  • steuerliche Vergünstigungen
  • kostenlose oder vergünstigte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs
  • Rundfunkbeitragsermäßigung oder -befreiung
  • Parkerleichterungen und Behindertenparkplätze
  • weitere Vergünstigungen bei Behörden, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.  

Gültigkeit

  • Der Ausweis wird meist für bis zu fünf Jahre ausgestellt.
  • Er kann verlängert werden.
  • Ist keine wesentliche gesundheitliche Veränderung zu erwarten, kann er auch unbefristet ausgestellt werden.  

Änderungen des Gesundheitszustands

Verbessert oder verschlechtert sich der Gesundheitszustand dauerhaft, sollte eine Neufeststellung des GdB beim Versorgungsamt beantragt werden. Dadurch können sich sowohl der GdB als auch die Merkzeichen ändern. 

Fazit: Der Schwerbehindertenausweis dient als offizieller Nachweis einer Schwerbehinderung und ermöglicht zahlreiche Nachteilsausgleiche. Welche Rechte tatsächlich bestehen, hängt jedoch immer vom individuellen Grad der Behinderung und den vergebenen Merkzeichen ab. Daher lohnt es sich, den Bescheid sorgfältig zu prüfen und bei Bedarf Widerspruch einzulegen oder sich beraten zu lassen.  

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Der Artikel erschien zuerst auf apotheken-umschau.de

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