
Menschen mit einem befristeten Grad der Behinderung von mindestens 50 können ihren Zugang zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen sichern – auch dann, wenn der Schwerbehindertenstatus später wegfällt.
Kernpunkt ist: Für diese Rentenart zählt, dass die Schwerbehinderung zum Rentenbeginn vorliegt. Wird die Rente einmal bewilligt, bleibt der Anspruch bestehen, selbst wenn der GdB später unter 50 herabgesetzt wird oder der Schwerbehindertenausweis nicht verlängert wird.
Eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit ist die 10-Prozent-Teilrente. Wer mit 62 Jahren die früheste Altersgrenze erreicht hat, die 35 Versicherungsjahre erfüllt und zu diesem Zeitpunkt noch einen GdB von mindestens 50 hat, kann eine kleine Teilrente beantragen. Damit beginnt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen offiziell – und die Rentenart ist gesichert. Später kann die Teilrente auf eine Vollrente erhöht werden.
Der Vorteil: Die Abschläge fallen nur auf den vorzeitig bezogenen Teil an. Wer also nur 10 Prozent der Rente mit Abschlag bezieht, hat auch nur auf diesen kleinen Anteil dauerhafte Kürzungen. Die restlichen 90 Prozent können später abschlagsfrei hinzukommen, sobald die abschlagsfreie Altersgrenze erreicht ist.
Wichtig ist außerdem: Ein ablaufender Schwerbehindertenausweis bedeutet nicht automatisch, dass die Schwerbehinderung endet. Entscheidend ist der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes. Wird der GdB aktiv unter 50 herabgesetzt, endet der Schwerbehindertenstatus erst nach Ablauf einer gesetzlichen Schutzfrist. Bei Widerspruch verschiebt sich dieser Zeitpunkt weiter.
Die Gestaltung funktioniert aber nur, wenn der GdB von mindestens 50 beim Rentenbeginn noch wirksam ist. Fällt der Status bereits vorher endgültig weg, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht mehr gesichert werden. Außerdem sollte ausdrücklich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragt werden, nicht nur allgemein „Altersrente“.
Fazit: Wer einen befristeten Schwerbehindertenstatus hat und zwischen 62 und 65 befürchtet, den GdB 50 zu verlieren, kann mit einer 10-Prozent-Teilrente den Zugang zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen sichern. Das kann finanziell deutlich günstiger sein als sofort die volle vorgezogene Rente mit dauerhaft hohen Abschlägen zu beziehen.

Der Artikel erschien zuerst auf gegen-hartz.de
