
Die 5-5-3-Regel beschreibt die wichtigsten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente. Betroffene müssen grundsätzlich mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein. Zusätzlich wird geprüft, ob in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden.
Entscheidend ist dabei nicht der Tag der Antragstellung, sondern der medizinische Zeitpunkt, ab dem die Erwerbsminderung eingetreten ist. Neben Beschäftigungszeiten können auch bestimmte Zeiten wie Kindererziehung, Pflege, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Ausbildung relevant sein. Nicht jede rentenrechtliche Zeit zählt jedoch automatisch für alle Voraussetzungen.
Fehlen die drei Jahre Pflichtbeiträge, ist der Antrag nicht immer aussichtslos. Unter bestimmten Bedingungen kann der Prüfzeitraum verlängert werden, sodass auch ältere Beiträge berücksichtigt werden. Außerdem gibt es Ausnahmen, etwa bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder für junge Menschen kurz nach der Ausbildung.
Wichtig ist daher, den eigenen Versicherungsverlauf frühzeitig prüfen und fehlende Zeiten klären zu lassen. Gerade bei längerer Krankheit, Arbeitslosigkeit, Selbstständigkeit oder Pflegezeiten kann eine genaue Kontenklärung entscheidend sein, damit ein Antrag nicht aus formalen Gründen scheitert.
Quelle: https://www.gegen-hartz.de/news/erwerbsminderungsrente-die-5-5-3-regel-bei-der-em-rente
