
Die Vorschläge der Rentenkommission sehen keine Abschaffung der Altersrente für schwerbehinderte Menschen vor. Dennoch könnten sich künftig wichtige Rahmenbedingungen ändern. Es handelt sich bislang nur um Empfehlungen – ein Gesetz gibt es noch nicht.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Aktuelle Regelung bleibt vorerst bestehen:
- Anspruch ab GdB 50 und mindestens 35 Versicherungsjahren.
- Für Geburtsjahrgänge ab 1964:
- abschlagsfrei mit 65 Jahren
- mit Abschlägen bereits ab 62 Jahren (maximal 10,8 %).
- Für Geburtsjahrgänge ab 1964:
Regelaltersgrenze könnte weiter steigen:
- Die Rentenkommission empfiehlt, das Renteneintrittsalter künftig an die steigende Lebenserwartung zu koppeln.
- Dadurch könnte die Regelaltersgrenze über 67 Jahre hinaus steigen.
Auswirkungen auf die Schwerbehindertenrente:
- Da sich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bisher an der Regelaltersgrenze orientiert, könnten sich auch deren Altersgrenzen nach hinten verschieben.
- Beispiel:
- Steigt die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre und 6 Monate, würde der abschlagsfreie Rentenbeginn rechnerisch auf 65 Jahre und 6 Monate steigen.
- Auch der frühestmögliche Rentenbeginn mit Abschlägen würde sich entsprechend verschieben.
- Beispiel:
Neue geplante Schutzrente:
- Vorgesehen ist eine neue Rentenart für langjährig Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können.
- Anders als bei der Schwerbehindertenrente soll nicht allein der GdB, sondern eine individuelle Gesundheitsprüfung entscheidend sein.
- Davon könnten insbesondere Menschen mit GdB 30 oder 40 profitieren.
- Erwerbsminderungsrente soll reformiert werden:
- Die Kriterien für die Erwerbsminderung sollen überprüft werden.
- Künftig könnten auch die tatsächlichen Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt stärker berücksichtigt werden.
Was Betroffene jetzt tun sollten
- Den Grad der Behinderung (GdB) rechtzeitig prüfen und gegebenenfalls einen Änderungsantrag stellen.
- Den Versicherungsverlauf bei der Rentenversicherung kontrollieren.
- Medizinische Unterlagen sorgfältig sammeln.
- Vor Entscheidungen wie Kündigung, Altersteilzeit oder Rentenantrag eine individuelle Rentenauskunft einholen.
- Die weitere Gesetzgebung aufmerksam verfolgen.
Was noch offen ist
Viele Fragen sind derzeit ungeklärt:
- Wird die Schwerbehindertenrente ausdrücklich vor einer Anhebung der Altersgrenzen geschützt?
- Wie wird die neue Schutzrente konkret ausgestaltet?
- Welche Übergangsregelungen gelten für rentennahe Jahrgänge?
- Welche Vorschläge der Rentenkommission werden tatsächlich vom Gesetzgeber übernommen?
Fazit:
Für Menschen mit Schwerbehinderung besteht derzeit kein akuter Handlungsbedarf, denn die geltenden Regeln bleiben unverändert. Sollte die Regelaltersgrenze künftig steigen, könnte allerdings auch der Renteneintritt für schwerbehinderte Menschen nach hinten verschoben werden, sofern der Gesetzgeber keine besondere Schutzregelung schafft. Gleichzeitig könnte die geplante Schutzrente insbesondere gesundheitlich eingeschränkten Beschäftigten ohne GdB 50 neue Möglichkeiten eröffnen.

Der Artikel erschien zuerst auf gegen-hartz.de
