GKV-Spargesetze: Anspruchsberechtigte verlieren ab 2027 Krankengeld-Wochen (gegen-hartz.de)

Änderungen Krankengeldqwochen ab 2027
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Ab 2027 soll mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine neue Teilkrankschreibung mit Teilkrankengeld eingeführt werden. Betroffene könnten dann schrittweise mit 25, 50 oder 75 Prozent ihrer regulären Arbeitszeit zurückkehren. Für die geleisteten Stunden gäbe es Gehalt vom Arbeitgeber, für den krankheitsbedingt ausfallenden Anteil anteiliges Krankengeld von der Krankenkasse.

Wichtig ist: Die Teilkrankschreibung funktioniert nur, wenn Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse zustimmen. Lehnt der Arbeitgeber ab oder hält er den Arbeitsplatz für ungeeignet, bleibt es bei der vollständigen Arbeitsunfähigkeit und dem normalen Krankengeld. Das bisherige Hamburger Modell bleibt daneben bestehen.

Problematisch ist eine weitere geplante Änderung: Die maximale Krankengeldbezugsdauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren soll künftig krankheitsunabhängig gelten. Bisher konnte bei einer neuen Erkrankung ein neuer Krankengeldanspruch entstehen. Für chronisch kranke Menschen oder Betroffene mit mehreren Erkrankungen könnte das bedeuten, dass der Krankengeldanspruch deutlich früher ausgeschöpft ist.

Teilkrankengeld verlängert diese 78-Wochen-Frist nicht. Auch Zeiten mit Teilkrankengeld würden auf die Gesamtfrist angerechnet. Wer länger krank ist oder eine stufenweise Rückkehr plant, sollte daher frühzeitig mit Krankenkasse, Arbeitgeber und behandelnden Ärztinnen oder Ärzten klären, welches Modell sinnvoll ist und wie viele Krankengeldwochen noch verbleiben.

Quelle: https://www.gegen-hartz.de/news/gkv-spargesetze-anspruchsberechtigte-verlieren-ab-2027-krankengeld-wochen

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