Erwerbsminderung: 5 Änderungen im Jahr 2026 die EM-Rentner kennen sollten (gegen-hartz.de)

Änderungen EM-Rente 2026
(c) CRPS Selbsthilfe

2026 bringt für Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente mehrere wichtige Änderungen. Die Hinzuverdienstgrenzen steigen deutlich: Bei voller Erwerbsminderung sind bis zu 20.763,75 Euro brutto im Jahr möglich, bei teilweiser Erwerbsminderung mindestens 41.527,50 Euro. Wichtig bleibt aber, dass nicht nur der Verdienst zählt, sondern auch der zeitliche Umfang der Tätigkeit zur festgestellten Erwerbsminderung passen muss.

Zum 1. Juli 2026 sollen die Renten um 4,24 Prozent steigen. Außerdem wird die Zurechnungszeit für neue EM-Renten auf 66 Jahre und 3 Monate verlängert, was sich bei Neurentnerinnen und Neurentnern positiv auf die Rentenhöhe auswirken kann. Der Zuschlag für ältere Erwerbsminderungsrenten bleibt bestehen, wird aber seit Dezember 2025 nicht mehr separat ausgezahlt, sondern direkt in die monatliche Rentenzahlung integriert.

Wer 2026 neu in EM-Rente geht, wieder arbeiten möchte oder einen neuen Bescheid erhält, sollte die Unterlagen sorgfältig prüfen. Besonders bei zusätzlichem Einkommen empfiehlt es sich, Arbeitsumfang und Verdienst frühzeitig mit der Rentenversicherung zu klären.

Überblick über die wichtigsten Werte 2026

ÄnderungWert oder Bedeutung 2026
Hinzuverdienst bei voller ErwerbsminderungBis zu 20.763,75 Euro brutto im Kalenderjahr ohne Rentenkürzung
Hinzuverdienst bei teilweiser ErwerbsminderungMindestens 41.527,50 Euro brutto im Kalenderjahr, individuell auch höher möglich
Rentenanpassung ab 1. Juli 2026Plus 4,24 Prozent; Rentenwert steigt von 40,79 Euro auf 42,52 Euro
Zurechnungszeit bei Rentenbeginn 2026Ende bei 66 Jahren und 3 Monaten
EM-Zuschlag für ältere BestandsrentenSeit Dezember 2025 in die laufende Rentenzahlung integriert

Quelle: https://www.gegen-hartz.de/news/erwerbsminderung-5-aenderungen-in-2026-die-em-rentner-kennen-sollten

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