
2026 bringt für Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente mehrere wichtige Änderungen. Die Hinzuverdienstgrenzen steigen deutlich: Bei voller Erwerbsminderung sind bis zu 20.763,75 Euro brutto im Jahr möglich, bei teilweiser Erwerbsminderung mindestens 41.527,50 Euro. Wichtig bleibt aber, dass nicht nur der Verdienst zählt, sondern auch der zeitliche Umfang der Tätigkeit zur festgestellten Erwerbsminderung passen muss.
Zum 1. Juli 2026 sollen die Renten um 4,24 Prozent steigen. Außerdem wird die Zurechnungszeit für neue EM-Renten auf 66 Jahre und 3 Monate verlängert, was sich bei Neurentnerinnen und Neurentnern positiv auf die Rentenhöhe auswirken kann. Der Zuschlag für ältere Erwerbsminderungsrenten bleibt bestehen, wird aber seit Dezember 2025 nicht mehr separat ausgezahlt, sondern direkt in die monatliche Rentenzahlung integriert.
Wer 2026 neu in EM-Rente geht, wieder arbeiten möchte oder einen neuen Bescheid erhält, sollte die Unterlagen sorgfältig prüfen. Besonders bei zusätzlichem Einkommen empfiehlt es sich, Arbeitsumfang und Verdienst frühzeitig mit der Rentenversicherung zu klären.
Überblick über die wichtigsten Werte 2026
| Änderung | Wert oder Bedeutung 2026 |
| Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderung | Bis zu 20.763,75 Euro brutto im Kalenderjahr ohne Rentenkürzung |
| Hinzuverdienst bei teilweiser Erwerbsminderung | Mindestens 41.527,50 Euro brutto im Kalenderjahr, individuell auch höher möglich |
| Rentenanpassung ab 1. Juli 2026 | Plus 4,24 Prozent; Rentenwert steigt von 40,79 Euro auf 42,52 Euro |
| Zurechnungszeit bei Rentenbeginn 2026 | Ende bei 66 Jahren und 3 Monaten |
| EM-Zuschlag für ältere Bestandsrenten | Seit Dezember 2025 in die laufende Rentenzahlung integriert |
Quelle: https://www.gegen-hartz.de/news/erwerbsminderung-5-aenderungen-in-2026-die-em-rentner-kennen-sollten
