Die Zuzahlungsbefreiung schützt gesetzlich Versicherte davor, durch Medikamente, Therapien, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte oder Fahrkosten finanziell überlastet zu werden. Grundsätzlich liegt die Belastungsgrenze bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen; bei anerkannter schwerwiegender […]
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