Schwerbehinderung: So wird Zusatzurlaub korrekt berechnet – auch bei Teilzeit, Schicht und wechselndem GdB (gegen-hartz.de)

Rollstuhl am Strand
(c) AdamTepl @ pixabay.com

Der gesetzliche Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte wird häufig falsch berechnet. Maßgeblich ist nicht die Arbeitszeit in Stunden, sondern die Zahl der Arbeitstage pro Woche. Grundprinzip: Zusatzurlaub entspricht einer zusätzlichen Arbeitswoche.

Die wichtigsten Regeln:

  • Vollzeit (5-Tage-Woche): 5 Tage Zusatzurlaub pro Jahr.
  • Teilzeit: Weniger Zusatzurlaub nur, wenn an weniger Tagen pro Woche gearbeitet wird. Wer an fünf Tagen arbeitet (auch mit reduzierter Stundenzahl), behält die 5-Tage-Logik.
  • Unterjährige Anerkennung: Pro vollem Monat mit Schwerbehinderteneigenschaft entsteht 1/12 des Jahres-Zusatzurlaubs. Bruchteile werden ab 0,5 Tagen aufgerundet.
  • Schicht- und Wechselschicht: Keine Wochenpauschalen. Der Zusatzurlaub wird proportional über den Jahresdienstplan berechnet. Urlaub ersetzt nur geplante Arbeitstage, keine freien Schichttage.
  • Wechsel des GdB:
  • erstmalige Anerkennung → anteilige Monatsrechnung,
  • rückwirkende Anerkennung → ggf. Anspruch für zurückliegende Zeiträume (mit Fristenrisiken),
  • Wegfall der Schwerbehinderung → monatsgenaue Neubewertung.
  • Typische Fehler von Arbeitgebern:
  • Berechnung nach Stunden statt nach Arbeitstagen,
  • Doppelkürzungen bei Teilzeit,
  • vereinfachte Wochenannahmen im Schichtsystem.

Wichtig für Betroffene:

Der Arbeitgeber sollte frühzeitig und schriftlich über die Schwerbehinderteneigenschaft informiert werden. Andernfalls drohen Verfalls- und Fristenprobleme, die beim Zusatzurlaub stärker ins Gewicht fallen als beim Mindesturlaub.

Rechenübersicht: Schnellcheck in vier typischen Fällen

KonstellationErgebnis/Logik
Fünf-Tage-Woche,ganzjährig schwerbehindertZusatzurlaub entspricht einer Arbeitswoche: 5 Tage
Vier-Tage-Woche(Teilzeit), ganzjährig schwerbehindertZusatzurlaub entspricht einer Arbeitswoche in diesem Modell: 4 Tage
Anerkennung ab Mitte JuniZusatzurlaub anteilig nach vollen Monaten (Juli–Dezember = 6/12), Bruchteile ab 0,5 aufrunden
Schicht/Wechselschicht ohne feste WochenverteilungProportionale Umrechnung über den Jahresdienstplan; Urlaub ersetzt nur geplante Arbeitstage

Fazit:

Zusatzurlaub ist kein Stundenkonto, sondern eine Arbeitswoche. Wer Arbeitstage, Monatsanteile und Rundung korrekt prüft, kann Kürzungen schnell erkennen und Ansprüche rechtzeitig sichern.

20.01.2026

Referenz:
https://www.gegen-hartz.de/news/schwerbehinderung-so-wird-zusatzurlaub-korrekt-berechnet-auch-bei-teilzeit-schicht-und-wechselndem-gdb#

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