
Der gesetzliche Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte wird häufig falsch berechnet. Maßgeblich ist nicht die Arbeitszeit in Stunden, sondern die Zahl der Arbeitstage pro Woche. Grundprinzip: Zusatzurlaub entspricht einer zusätzlichen Arbeitswoche.
Die wichtigsten Regeln:
- Vollzeit (5-Tage-Woche): 5 Tage Zusatzurlaub pro Jahr.
- Teilzeit: Weniger Zusatzurlaub nur, wenn an weniger Tagen pro Woche gearbeitet wird. Wer an fünf Tagen arbeitet (auch mit reduzierter Stundenzahl), behält die 5-Tage-Logik.
- Unterjährige Anerkennung: Pro vollem Monat mit Schwerbehinderteneigenschaft entsteht 1/12 des Jahres-Zusatzurlaubs. Bruchteile werden ab 0,5 Tagen aufgerundet.
- Schicht- und Wechselschicht: Keine Wochenpauschalen. Der Zusatzurlaub wird proportional über den Jahresdienstplan berechnet. Urlaub ersetzt nur geplante Arbeitstage, keine freien Schichttage.
- Wechsel des GdB:
- erstmalige Anerkennung → anteilige Monatsrechnung,
- rückwirkende Anerkennung → ggf. Anspruch für zurückliegende Zeiträume (mit Fristenrisiken),
- Wegfall der Schwerbehinderung → monatsgenaue Neubewertung.
- Typische Fehler von Arbeitgebern:
- Berechnung nach Stunden statt nach Arbeitstagen,
- Doppelkürzungen bei Teilzeit,
- vereinfachte Wochenannahmen im Schichtsystem.
Wichtig für Betroffene:
Der Arbeitgeber sollte frühzeitig und schriftlich über die Schwerbehinderteneigenschaft informiert werden. Andernfalls drohen Verfalls- und Fristenprobleme, die beim Zusatzurlaub stärker ins Gewicht fallen als beim Mindesturlaub.
Rechenübersicht: Schnellcheck in vier typischen Fällen
| Konstellation | Ergebnis/Logik |
| Fünf-Tage-Woche,ganzjährig schwerbehindert | Zusatzurlaub entspricht einer Arbeitswoche: 5 Tage |
| Vier-Tage-Woche(Teilzeit), ganzjährig schwerbehindert | Zusatzurlaub entspricht einer Arbeitswoche in diesem Modell: 4 Tage |
| Anerkennung ab Mitte Juni | Zusatzurlaub anteilig nach vollen Monaten (Juli–Dezember = 6/12), Bruchteile ab 0,5 aufrunden |
| Schicht/Wechselschicht ohne feste Wochenverteilung | Proportionale Umrechnung über den Jahresdienstplan; Urlaub ersetzt nur geplante Arbeitstage |
Fazit:
Zusatzurlaub ist kein Stundenkonto, sondern eine Arbeitswoche. Wer Arbeitstage, Monatsanteile und Rundung korrekt prüft, kann Kürzungen schnell erkennen und Ansprüche rechtzeitig sichern.
20.01.2026

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