Schwerbehinderung: Behörde kürzt den GdB wegen einem zu gutem Leben – Urteil (gegen-hartz.de)

Schwerbehindertenausweis
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Ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen zeigt, dass der Grad der Behinderung (GdB) kein dauerhafter Anspruch ist und bei einer deutlichen Verbesserung der Lebenssituation herabgesetzt werden kann. Im entschiedenen Fall war einem Mann als Jugendlichem wegen schwerer psychischer Erkrankungen und Legasthenie ein GdB von 50 zugesprochen worden. Jahre später hatte sich seine Situation jedoch deutlich stabilisiert: Er machte Abitur, absolvierte eine Ausbildung, arbeitet unbefristet, lebt selbstständig und ist sozial integriert.

Die Versorgungsbehörde leitete daraufhin ein Nachprüfungsverfahren ein und senkte den GdB auf 40. Grundlage waren medizinische Gutachten, die keine soziale Phobie mehr feststellten, nur noch eine leichte chronische Depression (Dysthymie) sahen und die Legasthenie im Erwachsenenalter nicht mehr als relevante Behinderung werteten. Sozialgericht und Landessozialgericht bestätigten die Entscheidung. Damit entfiel der Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis.

Das Urteil macht deutlich: Der GdB ist kein lebenslang garantierter Status. Verbessern sich die gesundheitlichen Verhältnisse und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wesentlich, darf die Behörde den GdB für die Zukunft kürzen – auch wenn weiterhin Einschränkungen bestehen. Schon eine Absenkung um zehn Punkte kann gravierende Folgen haben, etwa den Verlust von Nachteilsausgleichen, finanziellen Hilfen, besonderem Kündigungsschutz oder Mehrbedarfen im Bürgergeld.

Betroffene sollten Nachprüfungen deshalb ernst nehmen, aktuelle medizinische Unterlagen vorlegen, ihre tatsächlichen Einschränkungen im Alltag deutlich machen und bei einer Kürzung fristgerecht Widerspruch einlegen. Das Urteil zeigt zugleich, dass gesundheitlicher und beruflicher Fortschritt im Sozialrecht auch Nachteile nach sich ziehen kann, wenn dieser nicht sorgfältig dokumentiert wird.

15.12.2025

Referenz:
https://www.gegen-hartz.de/urteile/schwerbehinderung-behrde-krzt-den-gdb-wegen-einem-zu-gutem-leben-urteil

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