Scheitert Barrierefreiheit an den Kosten? (bmab.de)

Warum Betroffene den aktuellen Gesetzentwurf zur Barrierefreiheit für unzureichend halten

Rollstuhlrampe

Symbolbild: Barrierefreiheit braucht verbindliche und alltagstaugliche Lösungen.

Kurz zusammengefasst: Der geplante Ausbau der Barrierefreiheit bleibt nach Einschätzung von Betroffenen hinter den Erwartungen zurück. Besonders kritisiert werden unverbindliche Vorgaben für private Unternehmen, eine starke Kostenabwägung und fehlende wirksame Klagemöglichkeiten.

Unklare Zusagen und eine umstrittene Kostenklausel

Der Koalitionsvertrag sieht vor, Gebäude des Bundes bis 2035 barrierefrei zu gestalten. Auch in der Privatwirtschaft soll Barrierefreiheit vorangebracht werden. Aus Sicht von Betroffenen bleiben diese Zusagen jedoch zu unbestimmt. Im aktuellen Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes sorgt vor allem die Formulierung für Kritik, Unternehmen dürften durch Barrierefreiheit nicht „unverhältnismäßig stark“ belastet werden.

Kritikerinnen und Kritiker befürchten, dass damit wirtschaftliche Interessen höher gewichtet werden als die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Ein Rollstuhlfahrer bringt die Sorge auf den Punkt: Wenn Barrierefreiheit für die Privatwirtschaft als unzumutbar gelte, werde an der falschen Stelle gespart.

Die entscheidenden Barrieren liegen oft im Alltag

Bereits 2016 hatte die damalige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles beanstandet, dass der private Sektor im Behindertengleichstellungsgesetz fehle. Zehn Jahre später sehen Betroffene weiterhin keine ausreichende Lösung. Behörden sind zwar wichtig, viele konkrete Hürden entstehen aber im Supermarkt, im Kino, in der Apotheke oder in der Arztpraxis.

Die SPD-Abgeordnete Heike Heubach, die selbst behindert ist, warnt deshalb, das Gesetz könne in seiner jetzigen Form Teilhabe eher behindern als ermöglichen. Vorgesehen ist zwar eine Schlichtungsstelle beim Bundesbehindertenbeauftragten. Ein wirksames Recht, Missstände gerichtlich durchzusetzen, fehle jedoch.

Schrittweise Verbesserung – aber ohne klare Durchsetzung

Der CDU-Abgeordnete Wilfried Oellers erklärte, die Kritik werde ernst genommen und der Entwurf solle verbessert werden. Barrierefreiheit könne allerdings nur gemeinsam mit Unternehmen und nicht gegen sie gelingen; nötig sei ein schrittweises Vorgehen. Genau darin liegt der zentrale Konflikt: Betroffene verlangen verbindliche Rechte, während die Politik Belastungen für Unternehmen begrenzen will.

Auch beim Diskriminierungsschutz bleiben Lücken

Parallel wurde ein Entwurf zur Reform des Gleichbehandlungsgesetzes beschlossen. Er soll den Schutz vor Benachteiligungen unter anderem wegen Geschlecht, Religion, Herkunft oder Hautfarbe stärken und Vorgaben der Europäischen Union umsetzen. Eine wichtige Änderung: Betroffene sollen künftig vier statt zwei Monate Zeit haben, Ansprüche geltend zu machen.

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hält die Reform dennoch für unzureichend. Sie kritisiert, dass Diskriminierung durch staatliche Stellen weiterhin nicht erfasst werde und die Fristen zu kurz blieben. Sollte das Gesetz in dieser Form in Kraft treten, könnte Deutschland nach ihrer Einschätzung weiterhin zu den Ländern mit besonders restriktiven Regelungen gehören.

Fazit

Der Artikel macht deutlich, dass Barrierefreiheit nicht allein als Kostenfrage behandelt werden darf. Ohne verbindliche Pflichten auch im privaten Alltag, realistische Fristen und wirksame Möglichkeiten zur Durchsetzung droht das Ziel gleichberechtigter Teilhabe hinter politischen Absichtserklärungen zurückzubleiben.

Logo Web transparent

Der Artikel erschien zuerst auf bmab.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert