EM-Rente: Erwerbsminderungsrente so in eine Dauerrente umwandeln (gegen-hartz.de)

Klemmbrett zur Dauerhaften Erwerbsminderungsrente
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Die Erwerbsminderungsrente wird in Deutschland grundsätzlich befristet bewilligt (meist für maximal drei Jahre, mit möglichen Verlängerungen), da regelmäßig geprüft wird, ob sich der Gesundheitszustand verbessert. Eine unbefristete Dauerrente ist die Ausnahme und wird nur gewährt, wenn medizinisch keine realistische Aussicht auf Besserung besteht – entscheidend ist dabei nicht die Diagnose, sondern die langfristige Leistungsfähigkeit (unter drei Stunden Arbeit täglich).

Das Urteil des LSG Hamburg bestätigt: Liegen belastbare Gutachten vor, die eine dauerhafte Erwerbsminderung belegen, muss eine Dauerrente gewährt werden. Nach insgesamt neun Jahren befristeter Rente spricht zudem eine gesetzliche Vermutung für eine unbefristete Bewilligung. Wichtig: Arbeitsmarktgründe spielen dabei keine Rolle – sogenannte „Arbeitsmarktrenten“ bleiben immer befristet.

Quelle: https://www.gegen-hartz.de/urteile/em-rente-erwerbsminderungsrente-so-in-eine-dauerrente-umwandeln

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