
Der Grad der Behinderung (GdB) ist entscheidend für Nachteilsausgleiche, steuerliche Vorteile und den Zugang zu Renten- und Sozialleistungen. Ein Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe (14.04.2020, S 12 SB 3113/19) zeigt jedoch, dass Versorgungsämter den GdB häufig fehlerhaft feststellen.
Im konkreten Fall wurde einem Antragsteller nur ein GdB von 30 zuerkannt. Trotz Widerspruchs lehnte die Behörde eine höhere Einstufung ab, ohne eine medizinische Begutachtung durchzuführen. Das Gericht rügte dies als rechtswidrig, da die Behörde ihre Sachaufklärungspflicht verletzt habe.
Kritisiert wurden insbesondere:
- keine eigenständige sozialmedizinische Untersuchung,
- unzureichende Berücksichtigung der Gesamtbeeinträchtigungen,
- fehlende Einholung notwendiger Beweismittel.
Das Gericht verpflichtete die Behörde zu einer erneuten Prüfung inklusive medizinischer Begutachtung und stellte klar, dass Versorgungsämter ihre Pflichten nicht auf die Gerichte abwälzen dürfen.
Das Urteil deutet auf ein strukturelles Problem hin, vor allem bei aktenbasierten GdB-Entscheidungen, die den gesetzlichen Anforderungen oft nicht genügen.
Bedeutung für Betroffene:
Wer einen fehlerhaften GdB-Bescheid erhält, sollte Widerspruch einlegen und gegebenenfalls klagen. Das Urteil stärkt die Rechte von Betroffenen und könnte zu sorgfältigeren und faireren GdB-Feststellungen führen.
28.12.2025

Referenz:
#crpsselbsthilfe #CRPSgehtallean #chronischeschmerzen #Nervenentgleisung #morbussudeck #ehrenamt #selbsthilfe #gemeinsamstark #chronicpain #pain #crpsawareness #ColorTheWorldOrange #CRPSOrangeDay #reflexdystrophie

