Änderung bei Rente für Schwerbehinderte: Neue Regel ab Januar 2026 (echo24.de) 

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Ab Januar 2026 gelten für Menschen mit Schwerbehinderung neue, strengere Regeln beim Renteneintritt. Ein abschlagsfreier Ruhestand ist dann nur noch ab dem 65. Lebensjahr möglich, sofern mindestens 35 Versicherungsjahre vorliegen. Ein Rentenbeginn vor 65 bleibt zwar erlaubt, ist aber frühestens ab 62 Jahren möglich und führt zu dauerhaften Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent. Ein Renteneintritt vor dem 62. Lebensjahr ist künftig ausgeschlossen.

Damit endet zum 31. Dezember 2025 die bisherige Vertrauensschutzregelung, die vielen Schwerbehinderten einen früheren und teilweise abschlagsfreien Rentenbeginn ermöglicht hatte. Die Neuregelung betrifft ausschließlich die ab 1964 Geborenen; ältere Jahrgänge können weiterhin von den bisherigen Übergangsregelungen profitieren.

Betroffene sollten ihre Ruhestandsplanung rechtzeitig überprüfen, sich beraten lassen und ihre Rentenbescheide genau prüfen, um finanzielle Nachteile durch einen ungünstigen Rentenbeginn zu vermeiden.

26.12.2025

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Referenz:

https://www.echo24.de/verbraucher/aenderung-schwerbehinderung-neue-regel-2026-anpassung-eintrittsalter-ruhestand-abschlagsfrei-94062853.html

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