
Der Bundestag hat beschlossen, dass Arztpraxen und Kliniken Patienten künftig kostenfrei eine Kopie ihrer vollständigen Behandlungsakte zur Verfügung stellen müssen. Damit wird die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in deutsches Recht umgesetzt.
Patienten haben nun das Recht auf unverzügliche Einsicht in ihre Behandlungsakte und können Abschriften, auch in elektronischer Form, verlangen. Die erste Kopie muss unentgeltlich bereitgestellt werden. Zudem wird der Begriff „Patientenakte“ offiziell durch „Behandlungsakte“ ersetzt.
Eine Einsicht kann nur verweigert werden, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder Rechte Dritter entgegenstehen; eine solche Ablehnung muss begründet werden.
Die AOK-Bundesverband-Vorsitzende Carola Reimann begrüßt die Neuregelung als Stärkung der Patientenrechte, da Patienten bislang oft Schwierigkeiten hatten, ihre Akten zu erhalten. Sie fordert zudem rechtliche Konsequenzen bei unbegründeter Verweigerung sowie eine gesetzliche Regelung zur verständlichen Aufbereitung der Akten, um die Weiterbehandlung zu erleichtern.
22.12.2025

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